Rauch- und Wärmeabzuganlagen sind wichtige Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes sowie des Personenschutzes.
Der Rauchabzug leitet Rauch, der im Brandfall entsteht, aus dem Inneren des Gebäudes nach Außen ab. Dies dient unter anderem dazu, Personen die Fluchtwege raucharm oder zeitbegrenzt rauchfrei zu halten oder Feuerwehren den Löschangriff zu ermöglichen.
Um die Feuerwiderstandsdauer von Gebäuden zu erhöhen, ist zusätzlich eine Wärmeabführung zu realisieren. Thermische Auftriebe lassen die Verbrennungsprodukte (Rauchgase) aufsteigen und eine Rauchschicht unterhalb der Geschossdecke bzw. des Daches bilden.
Maschinelle Anlagen führen die Verbrennungsprodukte dann über Ventilatoren ab. Bei natürlichen Anlagen gelangen die Verbrennungsprodukte über Öffnungen (Dach- oder Wandöffnungen) oder Fenster ins Freie.
Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen Rauchabzugsvorrichtungen(-öffnungen) (RA-Anlagen) und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA). Schutzziel und Wirkungsweise muss in den Baugenehmigungen mit gültigem Brandschutznachweis oder den entsprechenden Sonderbauverordnungen festgelegt sein. Prüfsachverständige oder -sachkundige prüfen die Übereinstimmung der Anforderungen mit dem gebauten Zustand.